ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) 

MeinHochzeitsmix
Vertreten durch:
Oriano Medde | Schellingstraße 73 | 80799 München
Kontakt: hallo@meinhochzeitsmix.de | +49 (0)170 2439325
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 72 149 463 059

erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

1.3 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.4 Angebote von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.

1.5 MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

§ 2 Lieferung und Leistung

2.1 Audiodateien oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische, künstlerische und gestalterische Abweichungen von Angaben auf der Website, in Prospekten Newslettern, Katalogen und schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) hergeleitet werden können.

2.2 MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen / Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin digital per E-Mail als Streaming-Link, Anhang oder als Download Link von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) an den Vertragspartner übersendet wurde. Der Versand von physischen Datenträgern (beispielsweise CD oder USB) ist eine zusätzliche Option und gilt deshalb nicht offiziell als Liefertermin. Die Kosten für den Versand der Datenträgern trägt der Auftraggeber bzw. Vertragspartner.

2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist – im folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) nach Ablauf der vorgenannten Frist von vier Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung / Leistung setzen. Eine Haftung von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.6 MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der oben genannten Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als vier Wochen andauert und dies nicht von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) zu vertreten ist.

2.7 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

2.8 Bei Verzug der Annahme hat MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) zusätzlich zudem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw.Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) Schadenersatz in Höhe von 100% der vertraglichen Vergütung geltend machen.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

Wird keine ausdrückliche schriftlich vertragliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4 Prüfung und Gefahrenübergang

4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten, dessen Provider oder andere Personen, die von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die sich aus den jeweils ergebenden Preise bzw. dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise inklusive Mehrwertsteuer ab München. Weitere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.

5.2 MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

5.3 Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung / Leistung.

5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) die Forderung zusteht.

5.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei oben stehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

§ 6 Angebote / Pakete

6.1 MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) behält sich vor die Inhalte, Preise, Bedingungen und Namen der auf der Website angebotenen Pakete außerhalb eines erteilten Auftrages jederzeit zu ändern.

6.2 Wählt der Auftraggeber bzw. Vertragspartner ein Paket in dem Überarbeitungen angeboten werden so steht ihm die auf der Website angebotene Anzahl an Überarbeitungen zu. Dabei sind Änderungen in der Reihenfolge der Lieder ausgeschlossen. Es werden nur Korrekturen an den bestehendem Übergängen, dem Timing und an dem bestehenden Mix vorgenommen.

6.3 Ist bei einem Paket als Preis „individuell“ aufgeführt, so wird der Preis auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Der Auftraggeber bzw. Vertragspartner kann die Leistungen frei wählen und erhält darauf hin ein Angebot inklusive Kostenvoranschlag.  

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) zustehenden Forderungen.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen / Leistungen von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde), oder bei dessen Vermögensverfall kann MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) vom Vertrag zurücktreten und ist MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde), im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweisvon MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) oder des Vertragspartners möglich ist.

7.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

7.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde). Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) über den Test-und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 8 Gewährleistung

8.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

8.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand.

8.2.1 MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) schriftlich bestätigt wurden.

8.2.2 MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

8.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und / oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) oder von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) hierzu autorisierte Dritte.

8.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

8.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

8.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) zu rügen.

8.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) über. Falls MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

8.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

8.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Ist MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde), unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde), von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit. 

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

10.1 Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

10.2 Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter, dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber. 

10.3 Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) stellen sollten und verpflichtet sich, den Tonstudiobetrieb schad- und klaglos zu halten.

10.4 Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Bearbeitung und Vervielfältigung von Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt. Weiters erklärt der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter über die erforderlichen Urheber bzw. urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu sein und / oder im Besitz ausreichender Berechtigung seitens des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.

§ 11 Abwerbung von Personal

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.

§ 12 Fremdleistungen

Sind im Zuge einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, so ist das MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen. 

§ 13 Allgemeine Bestimmungen

13.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) abzutreten.

13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist München.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der MeinHochzeitsmix (vertreten durch Oriano Medde) seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

13.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.